Wir freuen uns, dass du dich für unsere Praxis entschieden hast. Bitte beachte, dass mit der Buchung eines Termins bei uns (telefonisch, per E-Mail oder online), ein Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zustande kommt (§611ff) und dich somit zur Zahlung des jeweiligen Honorars verpflichtet. Wir sind eine Bestellpraxis, haben also keine offene Sprechstunde mit Wartezeiten – unsere Patienten wählen einen passenden Termin, bei dem wir ihnen bis zu 90 Minuten Zeit je Behandlung widmen. Nicht wie bei vielen Kassenärzten, wo bei Nichterscheinen einfach der nächste Patient aus dem überfüllten Wartezimmer aufgerufen werden kann.
Wenn also ein Termin nicht wahrgenommen wird, entstehen uns dadurch erhebliche ungedeckte Personal- und Betriebskosten. Deshalb erlaubt uns der Gesetzgeber in solchen Fällen eine Ausfallgebühr zu verlangen, die in etwa den entgangenen Einnahmen entspricht.
Wenn du deinen Termin nicht wahrnehmen kannst, sage bitte so früh wie möglich ab. Erhalten wir deine Absage bis spätestens 48 Stunden vor deinem Termin, ist die Stornierung für dich kostenlos.
Bei kurzfristiger Absage (weniger als 48 Stunden vor Termin), ist deine Stornierung nur dann kostenlos, wenn wir den Ausfall noch durch einen anderen Patienten ersetzen können. Anderenfalls werden wir eine entsprechende Ausfallgebühr abrechnen. Vergünstigt vorausgezahlte Termine (Behandlungspakete) verfallen ersatzlos.
Wir machen es gleich fair und transparent für alle Patienten: 47 Stunden sind keine 48 Stunden.
Natürlich gibt es immer wieder triftige Gründe, einen Termin kurz vorher absagen zu müssen – beruflich, familiär, gesundheitlich. Wir verstehen, wenn du in einem solchen Fall absagst. Aber: Das heißt dennoch nicht, dass wir den Termin nicht berechnen. Juristen nennen es „Allgemeines Lebensrisiko“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrisiko).
Unsere Rechtsordnung besagt, dass jeder Mensch sein allgemeines Lebensrisiko selbst tragen soll und muss. Wir können dies für unsere Patienten leider nicht übernehmen. Terminausfälle durch „verständliche Absagegründe“ nehmen schnell ein Ausmaß an, bei dem wir die daraus entstehenden ungedeckten Personalstunden nicht mehr selbst kompensieren können. Daher entsteht eine entsprechende Ausfallgebühr jetzt auch in solchen Fällen, vergünstigt vorausbezahlte Termine verfallen auch hier ersatzlos.
Vergleiche es einfach mit einem Konzertticket oder einem Flugticket: Wenn du nicht kommst, weil du plötzlich krank bist oder plötzlich arbeiten musst, verfällt auch dort dein Geld. Das ist ärgerlich doch wir bitten hier um dein Verständnis.
Es mag überraschend klingen, doch auch das gilt als „Allgemeines Lebensrisiko“ (siehe letzter Abschnitt). In diesem Fall ist der Zutritt in unsere Praxis zum Schutze aller sogar untersagt, während gleichzeitig eine Ausfallgebühr zu zahlen ist bzw. der vergünstigt vorausgezahlte Termin ersatzlos verfällt. Du bist dann am Ausfall zwar nicht selbst Schuld, hast diesen aber „zu vertreten“, wie Juristen es nennen.
Die Bezahlung sowohl des Ersttermins als auch des ggf. ausgewählten Behandlungspakets erbitten wir unmittelbar nach dem Ersttermin in der Praxis. Du kannst in bar oder mit allen allgemeinen Karten zahlen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich dadurch die Termintreue und damit
der Behandlungserfolg unserer Patienten deutlich verbessert.
Eine Rückerstattung bereits bezahlter Termine ist ausgeschlossen.