Wir freuen uns, dass du dich für unsere Praxis entschieden hast. Bitte beachte, dass mit der Buchung eines Termins bei uns (telefonisch, per E-Mail oder online) ein Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zustande kommt (§611ff). Das bedeutet, du verpflichtest dich zur Zahlung des jeweiligen Honorars. Anders als bei vielen Kassenärzten, wo bei Nichterscheinen der nächste Patient aus dem Wartezimmer aufgerufen wird, sind wir eine Bestellpraxis. Unsere Patienten wählen passende Termine, bei denen wir ihnen bis zu 90 Minuten je Behandlung widmen.
Wenn ein Termin nicht wahrgenommen wird, entstehen uns erhebliche ungedeckte Personal- und Betriebskosten. Deshalb erlaubt uns der Gesetzgeber, in solchen Fällen eine Ausfallgebühr zu verlangen, die den entgangenen Einnahmen entspricht.
In unserer Praxis legen wir großen Wert auf eine faire und transparente Handhabung von Terminbuchungen und Stornierungen. Hier sind die aktuellen Regelungen, die für alle unsere Patienten gelten:
Stornierung von Terminen
Bitte informiere uns frühzeitig, wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst. Wenn du bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin absagst, entstehen keine Kosten.
Kurzfristige Absagen
Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin wird eine Stornierung nur dann kostenfrei sein, wenn wir den Termin noch anderweitig vergeben können. Andernfalls müssen wir eine Ausfallgebühr berechnen. Bitte beachte, dass bereits im Voraus bezahlte Behandlungspakete bei Nichterscheinen verfallen.
Wir danken dir für dein Verständnis und deine Kooperation. So ermöglichen wir allen unseren Patienten eine bestmögliche Betreuung und einen reibungslosen Praxisablauf, bei dem deine Zufriedenheit und dein Wohlbefinden an erster Stelle stehen.
Stornogebühr
Um unseren Service und deine Terminplanung bestmöglich zu unterstützen, möchten wir dich darauf hinweisen, dass für nicht bezahlte Ersttermine eine Ausfallgebühr von 140 Euro berechnet wird. Wir verstehen jedoch, dass unvorhergesehene Umstände eintreten können. Daher bieten wir dir aus Kulanz eine vollständige Rückerstattung dieser Gebühr an, falls du innerhalb der nächsten 14 Tage einen neuen Termin bei uns wahrnimmst. Diese Regelung soll eine flexible Handhabung ermöglichen und deine Zufriedenheit sicherstellen.
Natürlich gibt es immer wieder triftige Gründe, einen Termin kurz vorher absagen zu müssen – beruflich, familiär, gesundheitlich. Wir verstehen, wenn du in einem solchen Fall absagst. Aber: Das heißt dennoch nicht, dass wir den Termin nicht berechnen. Juristen nennen es „Allgemeines Lebensrisiko“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrisiko).
Unsere Rechtsordnung besagt, dass jeder Mensch sein allgemeines Lebensrisiko selbst tragen soll und muss. Wir können dies für unsere Patienten leider nicht übernehmen. Terminausfälle durch „verständliche Absagegründe“ nehmen schnell ein Ausmaß an, bei dem wir die daraus entstehenden ungedeckten Personalstunden nicht mehr selbst kompensieren können. Daher entsteht eine entsprechende Ausfallgebühr.
Vergleiche es einfach mit einem Konzertticket oder einem Flugticket: Wenn du nicht kommst, weil du plötzlich krank bist oder plötzlich arbeiten musst, verfällt auch dort dein Geld. Das ist ärgerlich doch wir bitten hier um dein Verständnis.
Es mag überraschend klingen, doch auch das gilt als „Allgemeines Lebensrisiko“ (siehe letzter Abschnitt). In diesem Fall ist der Zutritt in unsere Praxis zum Schutze aller sogar untersagt, während gleichzeitig eine Ausfallgebühr zu zahlen ist. Du bist dann am Ausfall zwar nicht selbst Schuld, hast diesen aber „zu vertreten“, wie Juristen es nennen.
Die Bezahlung sowohl des Ersttermins als auch des ggf. ausgewählten Behandlungspakets erbitten wir unmittelbar nach dem Ersttermin in der Praxis. Du kannst in bar oder mit allen allgemeinen Karten zahlen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich dadurch die Termintreue und damit
der Behandlungserfolg unserer Patienten deutlich verbessert.
Eine Rückerstattung bereits bezahlter Termine ist ausgeschlossen.